AGB - Fotograf Matthias Lux der Hochzeitsfotograf Ostfriesland, Norderney, Wilhelmshaven und Anderswo

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Datenschutzerklärung
Geschäftsbedingungen Matthias Lux (AGB)

I Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Matthias Lux und/oder seine(n) Assistenten / Mitarbeitern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
  2. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftragsgeber finden keine Anwendung.
  4. Definitionen: "Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. "Fotograf meint Matthias Lux und/oder seine(n) Assistenten und/oder Mitarbeiter.
  5. Der Auftragsgeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  6. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  7. Matthias Lux wird als Fotograf selber und alleine eure Hochzeit fotografieren.
  8. Wird für den Auftrag ein Zeitraum statt eines definierten Datums bestimmt, wird wenige Tage vor dem Zeitraum und unter Rücksprache mit dem Fotograf der Termin fest gemacht.  
II Nutzungs- & Urheberrecht
  1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Bildern zu.
  2. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Bilder und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen. Dies trifft zu, sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ auf der “Auftragserteilung“ angekreuzt wurde.
  3. Sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ gewählt wurde, wird der Fotograf im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Bilder zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
  4. Sofern “Einräumung der Veröffentlichungsrechte“ gewählt wurde, hat der Fotograf das Recht, die Bilder der Auftragsgeber für Selbstwerbungszwecke (website, Zeitschriften etc.) zu verwenden.
  5. Eine kommerzielle Verwendung oder eine Veröffentlichung der Bilder durch das Brautpaar / Hochzeitsgäste bedarf eine schriftliche Genehmigung vom Fotograf. Ausgenommen sind nicht-kommerzielle Webseiten (facebook etc.).
  6. Die Auftragsgeber werden die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen, dass Bilder möglicherweise veröffentlicht werden und deren Einverständnis für die Veröffentlichung einholen.
  7. Die Auftragsgeber versichern dem Fotograf, dass im Fall einer Veröffentlichung der Bilder die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos vorliegt.
  8. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftragsgeber den Fotograf von der Haftung im vollen Umfang freistellen.
  9. Im Gegenzug für die Einräumung der Veröffentlichungsrechte erhalten die Auftragsgeber einen Preisnachlass.
  10. Die Auftragsgeber erhalten zu Nutzung ausschließlich optimierte Bilder hochauflösend, unkomprimiert im Format JPG. Die Menge ist in der “Auftragserteilung“ vereinbart. Die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  11. Die Auftragsgeber sind verpflichtet den Inhalt des USB-Sticks nach erhalt auf Unversehrtheit zu überprüfen und ggf. bei Schäden binnen 14 Tage nach Erhalt des USB-Sticks sich beim Fotograf zu melden. Es wird empfehlen, den Inhalt des USB-Stick nach erhalt auf einem separaten Datenträger zu kopieren und die Sicherungskopie zu überprüfen.
  12. Etwaige Korrekturwünsche wie z.B. SchwarzWeiß-Bild in Farbe zu konvertieren, Veränderungswünsche wie z.B. Retusche etc. sind binnen 14 Tage nach Erhalt des USB-Sticks mitzuteilen.      
  13. Die Aufbewahrung der digitalen entwickelten Bilder als auch der Rohdaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags.
III Leistungen
  1. Es werden digitale Bilder im Reportagestil von den Auftragsgeber  und anwesende Hochzeitsgäste im vorgesehnem zeitlichem Rahmen angefertigt.
  2. Die Mindestanzahl an Bildern, welche sich auf dem USB-Stick befinden ist in der Auftragerteilung definiert.
  3. Die Bilder werden vom Fotograf in Schnitt, Farbe, Schärfe und falls nötig Retusche bearbeitet.
  4. Mit inbegriffen sind vom Fotograf ausgewählte Bilder, welche in einem Schwarz-Weiß-Farbton geliefert werden.
  5. Weitere Leistungen wie Hochzeitsalbum und Zusatzoptionen wie Photobooth, Gästefotografie sind auf der Auftragserteilung vermerkt.
  6. Sollten Wetterbedingungen (Sandwinde, Regen etc.) eine Gefahr für die Ausrüstung darstellen, hat der Fotograf das Recht, die vorgeschlagene Örtlichkeit abzulehnen.
IV Vergütung & Rücktritt
  1. Für die Herstellung der Bilder wird im Rahmen eines Hochzeitspaketes ein Honorar inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Über das jeweilige Hochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden, oder Stückzahl abgerechnet.
  2. Die Reisekosten (Kilometerpauschal, Hotelkosten etc.) sind im Paketpreis mit inbegriffen.
  3. Nach Ablauf der in der “Auftragserteilung“ genanten Zeit, beträgt die Investition für jede zusätzlichen Stunde die ausdrücklich gewünscht wird 180,- €.
  4. Mögliche außerplanmäßige Spesen und Kosten (z. B. Taxikosten um nach einer Rundfahrt zurück zum Pkw zu kommen) tragen die Auftragsgeber gesondert.
  5. Das Honorar ist innerhalb von 10 Tage nach Erhalt der digitalen Mini-Übersichten der Bilder und der dazugehörigen Rechnung zu überweisen.
  6. Nach Eingang der Zahlung werden die Bilder und alle Zusatzleistungen (z.B. Hochzeitsalbum) an die Auftragsgeber unverzüglich versandt.
  7. Die Auftragsgeber haben das Recht von diesem Vertrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzutreten. Das Eingangsdatum der schriftlichen Erklärung bei Herrn Lux ist entscheidend 12 Monate vor Buchungstermin - 10 % des vereinbarten Honorars; bis 9 Monate vor Buchungstermin - 25 % des vereinbarten Honorars; bis 6 Monate vor Buchungstermin - 50 % des vereinbarten Honorars; bis 3 Monate vor Buchungstermin - 75 % des vereinbarten Honorars; bis 2 Monat vor Buchungstermin - 100 % des vereinbarten Honorars.
  8. Die Organisation der Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftragsgeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftragsgeber zurückzuerstatten.
  9. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftragsgeber gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
  10. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
  11. Bei Verlust von Fotomaterial, Fehlfunktionen der Kamera, Pannen bei der Verarbeitung oder Verlusten und Beschädigungen, die nachweislich nicht durch Verschulden vom Herrn Lux entstanden sind, besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
  12. Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
V Datenschutz & salvatoresche Klausel
Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten Vereinbarungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das allgemeine deutsche Recht.
Gerichtsstand ist Aurich, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
VI Hochzeitsalbum
Die Auftragsgeber erhalten vor dem Finaldruck einen Entwurf des Albums in Form eines Films und / oder JPG's.
Sobald der Entwurf bestätigt wurde, wird das Album wie im Entwurf gedruckt. Anschließende Veränderungen und die damit verbundene Kosten tragen die Auftragsgeber.
Hochzeitsfotograf Matthias Lux, Aurich, den 08.01.2024
Kleine Bitte
Es geht um das Thema Ballons steigen lassen.
Hin und wieder werden nach der Trauung oder auf der Feier Ballons fliegen gelassen. Das Bild ist sicher schön, doch was passiert mit den Ballons, wenn diese aus dem Sichtfeld geflogen sind?
Die meisten Ballons gehen irgendwo runter, bleiben vielleicht in den Bäumen hängen oder landen auf der See. Tiere fressen den Kunststoff und sterben daran. Oder der Müll liegt ewig lane in der Natur und stellt ein Gefahrenpotenzial dar. Das ist auch der Grund, warum ich das hier schreibe und hoffe, dass ihr euch Eure Gedanken dazu macht.
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